Das jüngste der alten Bundesländer macht in Sachen Fussball von sich reden. Obwohl im Saarland keine WM-Spiele ausgetragen werden (wo auch?) und der Saarbrücker Traditionsverein inzwischen allenfalls drittklassig spielt. Ein bemerkenswertes Eigentor hat nach Auffassung von Lawblogger Udo Vetter das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit seinem Urteil vom 27. April 2006 geschossen.
Demnach ist es also rechtens – zumindest nach Aufassung saarländischer Richter – weibliche minderjährige Fussballfans nackt in Augenschein zu nehmen. Wenn sie einen Fanschal tragen und sonst durchaus als unverdächtig gelten.
Udo Vetter hat mir der betroffenen Frau gesprochen.
Denn Pass von Johnny angenommen und ins Saarland gespielt. Saarbrücker Zeiung / 20Cent are you reading?
so einfach darf man sich das allerdings auch nicht machen. es gibt im netz auch die ausführliche urteilsbegründung, in der auch hintergründe ans licht kommen. von daher ist nicht alles so schwarz und weiss, wie man’s in kleinbloggersdorf gerne malt.
@Marco
Das denke ich allerdings auch. Die Dynamos aus Dresden haben schon ihre Tücken, wenn ich ich das mal in diesem Blog so sagen darf! Wer die Dynamo-Fans bei Auswärtsspielen mal selber live mit erlebt hat, der weiß was ich meine! Man sollte nicht jeden Dynamo-Fan über den „gleichen Kamm scheren“ (3€ für das Phrasenschwein), aber so werden und wurden wir teilweise auch behandelt bei Auswärtsspielen. Das ist Fussball „pur“ und nicht die WM 2006 oder die 1.Bundesliga.